Telefon 07541 / 52520
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Tierarztpraxis Alpenblick GbR
Dr. Nadine Härtl, Dr. Alice Kernmaier, Dr. Denise Werner-Schnurr
praktizierende Tierärztinnen
Alpenblickweg 2
88048 Friedrichshafen
Telefon:07541 – 52520
E-mail: mail@tierarztpraxis-alpenblick.de
Zuständige Tierärztekammer
Landestierärztekammer Baden-Würtemberg
„Haus der Tierärzte“
Am Kräherwald 219
70193 Stuttgart
Telefon: 0711 – 7 228 632 – 0
Telefax: 0711 – 7 228 632 – 20
Website:www.ltk-bw.de
Rechtsform:
Bei der Tierarztpraxis Alpenblick GbR handelt sich um ein Unternehmen im Sinne einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Geschäftsführerinnen sind Dr. Nadine Härtl, Dr. Alice Kernmaier, Dr. Denise Werner-Schnurr.
Umsatzsteuer-ID: DE 451898467 Registergericht: Amtsgericht Ulm
Gesetzliche Berufsbezeichnung und Approbation
Dr. med. vet. Nadine Härtl. Berufsbezeichnung: Tierärztin, verliehen in der Bundesrepublik Deutschland Dr. med. vet. Alice Kernmaier. Berufsbezeichnung: Tierärztin, verliehen in der Bundesrepublik Deutschland Dr. med. vet. Denise Werner-Schnurr. Berufsbezeichnung: Tierärztin, verliehen in der Bundesrepublik Deutschland
Design und Programmierung
Ulrike Ferlemann, Agentur P14, Münster
Berufshaftpflichtversicherung Deutsche Ärzteversicherung Allgemeine
Berufsrechtliche Regelungen
Berufsordnung der Baden-Württembergischen Landestierärztekammer
Bundestierärzteordnung (BTÄO)
Honorierung unserer Leistungen
Die Abrechung erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) vom 22.11.2022 (BGBl.l 2022 S.1401 ff).
Diese kann auf Wunsch jederzeit eingesehen werden.
Gebührenordnung (GOT)
Bestimmungen und Vorschriften
Die Homepage der Tierarztpraxis Alpenblick GbR entspricht den Vorschriften und Bestimmungen für öffentlich abrufbare Tierarztinformationen. Die gemachten Angaben stellt die Tierarztpraxis Alpenblick GbR nicht werbend heraus und begrenzen sich auf sachliche Inhalte.
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Information der Bundestierärztekammer zur Anpassung der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT)
Die Gebühren für tierärztliche Leistungen werden zum 22. November 2022 durch eine „Änderung der
Tierärztegebührenordnung“, einer Verordnung des Bundes, erstmalig seit 1999 umfassend geändert, um zu gewährleisten, dass sich neuere medizinische Verfahren in der GOT finden.
Die Anpassung der Gebührenordnung war überfällig. 2020 wurde vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft eine Studie in Auftrag gegeben, die wissenschaftlich fundiert die einzelnen tierärztlichen Leistungen bewerten sollte, um zu gewährleisten, dass die GOT kostendeckend ist. Die neuen Gebühren basieren auf den Ergebnissen dieser Studie. Sollte Ihnen der Preis als nicht angemessen vorkommen, bitte ich Sie zu bedenken, dass die Höhe der aktuellen Anpassung noch nicht einmal dem Inflationsausgleich entspricht und dementsprechend äußerst maßvoll ist. Überdies sind die Praxiskosten, die bis zu 75 Prozent des Umsatzes betragen, in weit höherem Maße gestiegen als die Inflationsrate, auch die Entwicklungen im Jahre 2022, die in allen Bereichen des täglichen Lebens zu signifikanten Preissteigerungen geführt haben, sind in diesen Preisen noch nicht einmal berücksichtigt. Denken wir u. a. an gestiegene Kosten für medizinische Geräte, Personal, Versicherungen, Entsorgung und Energie. Die Rolle des/der Tierarztes/Tierärztin als Berater:in zu vorbeugenden Maßnahmen in Nutztierbeständen ist immer anspruchsvoller geworden und muss entsprechend honoriert werden.
Wozu gibt es überhaupt eine Gebührenordnung?
Die gesetzliche Gebührenordnung sorgt für Transparenz und schützt den/die Tierhalter:in vor Übervorteilung. Ein Wettbewerb zwischen den Tierärzt:innen soll vorwiegend über die Leistung und weniger über den Preis stattfinden.
Eine angemessene gesetzliche Vergütung stellt sicher, dass Tierärzt:innen dem Qualitätsanspruch der Tierhalter:innen z. B. durch Fortbildung und Investitionen nachkommen können. Dies sichert die angemessene Bezahlung der Mitarbeiter:innen und damit auch die erforderliche Sorgfalt in der tierärztlichen Praxis. Ein hohes Qualitätsniveau der tierärztlichen Leistung dient dem Tierschutz.
In landwirtschaftlichen Betrieben dient es außerdem dem Verbraucherschutz durch gesunde und rückstandsfreie Tiere.
Weitere Infos finden Sie unter
https://www.bundestieraerztekammer.de/tierhalter/got
Die Gebühren für tierärztliche Leistungen ergeben sich aus der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT). Dabei handelt es sich um eine Verordnung des Bundes, die für alle Tierärzte rechtlich bindend ist. Eine Unterschreitung laut §4 der GOT ist grundsätzlich nicht zulässig. Daher ist auch unsere Praxis gehalten, die Gebühren entsprechend der GOT-Änderung vom 22. 11. 2022 einzuhalten.
Die Begleichung der entstandenen Kosten entsprechend der GOT muss jeweils unmittelbar nach der Behandlung erfolgen. Dafür stehen Ihnen Bar- oder EC-Kartenzahlung/kontaktlos zur Verfügung.