Die Kleintierdermatologie befasst sich mit den Erkrankungen von Haut, Ballen, Krallen und Ohren. Frau Dr. Kernmaier hat viele Jahre Berufserfahrung auf diesem Gebiet der Kleintiermedizin. Sie führt die Bezeichnung GPCert in Dermatology und ist Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Veterinär-Dermatologie.
Für den ersten Termin in der dermatologischen Sprechstunde rufen Sie uns bitte an, eine Online-Vereinbarung ist nicht möglich. Bitte erscheinen Sie 15 Min vor dem Termin und bringen Sie den ausgefüllten Fragebogen mit. Alternativ können Sie ihn auch online hier ausfüllen.
Planen Sie für den ersten Besuch bei einer längeren Vorgeschichte 90 Minuten ein. Bitte bringen Sie hier alle bisherigen Befunde und eine Liste der bisher verabreichten Medikamente mit. Nachkontrollen dauern ca. 30 Minuten.
Montag
8:00 – 12:30 Uhr
14:00 – 17:00 Uhr
Dienstag
8:00 – 12:30 Uhr
14:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch
8:00 – 12:30 Uhr
14:00 – 18:00 Uhr
Donnerstag
8:00 – 12:30 Uhr
14:00 – 17:00 Uhr
Freitag
8:00 – 12:30 Uhr
14:00 – 16:00 Uhr
Wir führen eine reine Terminsprechstunde, um für unsere Patienten Stress und lange Wartezeiten zu vermeiden. Während der Sprechzeiten ist die Praxis ständig geöffnet und Sie können jederzeit ohne Termin Medikamente und Futter abholen.
Vögel und Reptilien sowie lebensmittelliefernde Tierarten sind NICHT unser Fachgebiet und werden daher an entsprechend ausgebildete Kollegen verwiesen.
Terminvereinbarung:
Telefon 07541 / 52520
oder online mit petsXL.
Tierarztpraxis Alpenblick
Alpenblickweg 2
88048 Friedrichshafen – Ailingen
Adresse in Google-Maps öffnen
mail@tierarztpraxis-alpenblick.de
Entsprechend der Gebührenordnung für Tierärzte. (GOT)
Barbezahlung oder mit EC/kontaktlos.
Keine Behandlung auf Rechnung.
Die Gebühren für tierärztliche Leistungen ergeben sich aus der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT). Dabei handelt es sich um eine Verordnung des Bundes, die für alle Tierärzte rechtlich bindend ist. Eine Unterschreitung laut §4 der GOT ist grundsätzlich nicht zulässig. Daher ist auch unsere Praxis gehalten, die Gebühren entsprechend der GOT-Änderung vom 22. 11. 2022 einzuhalten.
Die Begleichung der entstandenen Kosten entsprechend der GOT muss jeweils unmittelbar nach der Behandlung erfolgen. Dafür stehen Ihnen Bar- oder EC-Kartenzahlung/kontaktlos zur Verfügung.