Telefon 07541 / 52520
Verantwortlich für den Inhalt dieser Webseite:
Tierarztpraxis Alpenblick GbR
Dr. Nadine Härtl, Dr. Alice Kernmaier, Dr. Denise Werner-Schnurr
praktizierende Tierärztinnen
Alpenblickweg 2
88048 Friedrichshafen
Telefon:07541 – 52520
E-mail: mail@tierarztpraxis-alpenblick.de
Zuständige Tierärztekammer
Landestierärztekammer Baden-Würtemberg
„Haus der Tierärzte“
Am Kräherwald 219
70193 Stuttgart
Telefon: 0711 – 7 228 632 – 0
Telefax: 0711 – 7 228 632 – 20
Website:www.ltk-bw.de
Rechtsform:
Bei der Tierarztpraxis Alpenblick GbR handelt sich um ein Unternehmen im Sinne einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Geschäftsführerinnen sind Dr. Nadine Härtl, Dr. Alice Kernmaier, Dr. Denise Werner-Schnurr.
Umsatzsteuer-ID: DE 451898467 Registergericht: Amtsgericht Ulm
Gesetzliche Berufsbezeichnung und Approbation
Dr. med. vet. Nadine Härtl. Berufsbezeichnung: Tierärztin, verliehen in der Bundesrepublik Deutschland Dr. med. vet. Alice Kernmaier. Berufsbezeichnung: Tierärztin, verliehen in der Bundesrepublik Deutschland Dr. med. vet. Denise Werner-Schnurr. Berufsbezeichnung: Tierärztin, verliehen in der Bundesrepublik Deutschland
Design und Programmierung
Ulrike Ferlemann, Agentur P14, Münster
Berufshaftpflichtversicherung Deutsche Ärzteversicherung Allgemeine
Berufsrechtliche Regelungen
Berufsordnung der Baden-Württembergischen Landestierärztekammer
Bundestierärzteordnung (BTÄO)
Honorierung unserer Leistungen
Die Abrechung erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) vom 22.11.2022 (BGBl.l 2022 S.1401 ff).
Diese kann auf Wunsch jederzeit eingesehen werden.
https://www.bundestieraerztekammer.de/tierhalter/got
Bestimmungen und Vorschriften
Die Homepage der Tierarztpraxis Alpenblick GbR entspricht den Vorschriften und Bestimmungen für öffentlich abrufbare Tierarztinformationen. Die gemachten Angaben stellt die Tierarztpraxis Alpenblick GbR nicht werbend heraus und begrenzen sich auf sachliche Inhalte.
Haftungshinweis
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Die Gebühren für tierärztliche Leistungen ergeben sich aus der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT). Dabei handelt es sich um eine Verordnung des Bundes, die für alle Tierärzte rechtlich bindend ist. Eine Unterschreitung laut §4 der GOT ist grundsätzlich nicht zulässig. Daher ist auch unsere Praxis gehalten, die Gebühren entsprechend der GOT-Änderung vom 22. 11. 2022 einzuhalten.
Die Begleichung der entstandenen Kosten entsprechend der GOT muss jeweils unmittelbar nach der Behandlung erfolgen. Dafür stehen Ihnen Bar- oder EC-Kartenzahlung/kontaktlos zur Verfügung.