Information der Bundestierärztekammer zur Anpassung der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT)
Die Gebühren für tierärztliche Leistungen werden zum 22. November 2022 durch eine „Änderung der
Tierärztegebührenordnung“, einer Verordnung des Bundes, erstmalig seit 1999 umfassend geändert, um zu gewährleisten, dass sich neuere medizinische Verfahren in der GOT finden.
Die Anpassung der Gebührenordnung war überfällig. 2020 wurde vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft eine Studie in Auftrag gegeben, die wissenschaftlich fundiert die einzelnen tierärztlichen Leistungen bewerten sollte, um zu gewährleisten, dass die GOT kostendeckend ist. Die neuen Gebühren basieren auf den Ergebnissen dieser Studie. Sollte Ihnen der Preis als nicht angemessen vorkommen, bitte ich Sie zu bedenken, dass die Höhe der aktuellen Anpassung noch nicht einmal dem Inflationsausgleich entspricht und dementsprechend äußerst maßvoll ist. Überdies sind die Praxiskosten, die bis zu 75 Prozent des Umsatzes betragen, in weit höherem Maße gestiegen als die Inflationsrate, auch die Entwicklungen im Jahre 2022, die in allen Bereichen des täglichen Lebens zu signifikanten Preissteigerungen geführt haben, sind in diesen Preisen noch nicht einmal berücksichtigt. Denken wir u. a. an gestiegene Kosten für medizinische Geräte, Personal, Versicherungen, Entsorgung und Energie. Die Rolle des/der Tierarztes/Tierärztin als Berater:in zu vorbeugenden Maßnahmen in Nutztierbeständen ist immer anspruchsvoller geworden und muss entsprechend honoriert werden.
Wozu gibt es überhaupt eine Gebührenordnung?
Die gesetzliche Gebührenordnung sorgt für Transparenz und schützt den/die Tierhalter:in vor Übervorteilung. Ein Wettbewerb zwischen den Tierärzt:innen soll vorwiegend über die Leistung und weniger über den Preis stattfinden.
Eine angemessene gesetzliche Vergütung stellt sicher, dass Tierärzt:innen dem Qualitätsanspruch der Tierhalter:innen z. B. durch Fortbildung und Investitionen nachkommen können. Dies sichert die angemessene Bezahlung der Mitarbeiter:innen und damit auch die erforderliche Sorgfalt in der tierärztlichen Praxis. Ein hohes Qualitätsniveau der tierärztlichen Leistung dient dem Tierschutz.
In landwirtschaftlichen Betrieben dient es außerdem dem Verbraucherschutz durch gesunde und rückstandsfreie Tiere.
Weitere Infos finden Sie unter
https://www.bundestieraerztekammer.de/tierhalter/got
Montag
8:00 – 12:30 Uhr
14:00 – 17:00 Uhr
Dienstag
8:00 – 12:30 Uhr
14:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch
8:00 – 12:30 Uhr
14:00 – 18:00 Uhr
Donnerstag
8:00 – 12:30 Uhr
14:00 – 17:00 Uhr
Freitag
8:00 – 12:30 Uhr
14:00 – 16:00 Uhr
Wir führen eine reine Terminsprechstunde, um für unsere Patienten Stress und lange Wartezeiten zu vermeiden. Während der Sprechzeiten ist die Praxis ständig geöffnet und Sie können jederzeit ohne Termin Medikamente und Futter abholen.
Vögel und Reptilien sowie lebensmittelliefernde Tierarten sind NICHT unser Fachgebiet und werden daher an entsprechend ausgebildete Kollegen verwiesen.
Terminvereinbarung:
Telefon 07541 / 52520
oder online mit petsXL.
Tierarztpraxis Alpenblick
Alpenblickweg 2
88048 Friedrichshafen – Ailingen
Adresse in Google-Maps öffnen
mail@tierarztpraxis-alpenblick.de
Entsprechend der Gebührenordnung für Tierärzte. (GOT)
Barbezahlung oder mit EC/kontaktlos.
Keine Behandlung auf Rechnung.
Die Gebühren für tierärztliche Leistungen ergeben sich aus der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT). Dabei handelt es sich um eine Verordnung des Bundes, die für alle Tierärzte rechtlich bindend ist. Eine Unterschreitung laut §4 der GOT ist grundsätzlich nicht zulässig. Daher ist auch unsere Praxis gehalten, die Gebühren entsprechend der GOT-Änderung vom 22. 11. 2022 einzuhalten.
Die Begleichung der entstandenen Kosten entsprechend der GOT muss jeweils unmittelbar nach der Behandlung erfolgen. Dafür stehen Ihnen Bar- oder EC-Kartenzahlung/kontaktlos zur Verfügung.