GPCert in Dermatology
Studienort:
Berlin
Werdegang:
2004-2007: Promotion in Leipzig
2004-2024: Arbeitserfahrung in zwei Kliniken und einer Praxis
Spezialgebiete:
Dermatologie und Allergologie, Zytologie, Vorsorgeuntersuchungen
GPCert in Small Animal Medicine
Studienort:
Gießen und München
Werdegang:
1999-2002 Promotion in Kapstadt, Südafrika
2002-2024 Arbeitserfahrung in mehreren Kliniken und Praxen
Spezialgebiete:
Innere Medizin mit Ultraschalldiagnostik,
Anästhesie, Weichteilchirurgie, Zahnbehandlung
Fachtierärztin für Innere Medizin
Studienort:
Leipzig und Antwerpen
Werdegang:
2002-2006: Assistenztierärztin an der Uni Leipzig und Promotion
2006-2024: Arbeitserfahrung in zwei Kliniken und einer Praxis
Spezialgebiete:
Innere Medizin mit Ultraschalldiagnostik, Zytologie, Weichteilchirurgie, Zahnbehandlung, Dermatologie
Tiermedizinischen Fachangestellte
Tiermedizinischen Fachangestellte
Montag
8:00 – 12:30 Uhr
14:00 – 17:00 Uhr
Dienstag
8:00 – 12:30 Uhr
14:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch
8:00 – 12:30 Uhr
14:00 – 18:00 Uhr
Donnerstag
8:00 – 12:30 Uhr
14:00 – 17:00 Uhr
Freitag
8:00 – 12:30 Uhr
14:00 – 16:00 Uhr
Wir führen eine reine Terminsprechstunde, um für unsere Patienten Stress und lange Wartezeiten zu vermeiden. Während der Sprechzeiten ist die Praxis ständig geöffnet und Sie können jederzeit ohne Termin Medikamente und Futter abholen.
Vögel und Reptilien sowie lebensmittelliefernde Tierarten sind NICHT unser Fachgebiet und werden daher an entsprechend ausgebildete Kollegen verwiesen.
Terminvereinbarung:
Telefon 07541 / 52520
oder online mit petsXL.
Tierarztpraxis Alpenblick
Alpenblickweg 2
88048 Friedrichshafen – Ailingen
Adresse in Google-Maps öffnen
mail@tierarztpraxis-alpenblick.de
Entsprechend der Gebührenordnung für Tierärzte. (GOT)
Barbezahlung oder mit EC/kontaktlos.
Keine Behandlung auf Rechnung.
Die Gebühren für tierärztliche Leistungen ergeben sich aus der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT). Dabei handelt es sich um eine Verordnung des Bundes, die für alle Tierärzte rechtlich bindend ist. Eine Unterschreitung laut §4 der GOT ist grundsätzlich nicht zulässig. Daher ist auch unsere Praxis gehalten, die Gebühren entsprechend der GOT-Änderung vom 22. 11. 2022 einzuhalten.
Die Begleichung der entstandenen Kosten entsprechend der GOT muss jeweils unmittelbar nach der Behandlung erfolgen. Dafür stehen Ihnen Bar- oder EC-Kartenzahlung/kontaktlos zur Verfügung.